Der Riese Schmoll liebt Blumen und Bücher. In seinem Blumenladen nimmt er sich immer mal wieder Zeit für seine Autorensprechstunde, in der ihn die Autoren aus dem Reich des Königs Karl um Rat fragen. Heute: „Autorenvertrag mit Schweigeklausel?“
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Autor:
Hallo Schmoll, kannst du mir einen Rat geben?
Schmoll:
Dafür bin ich da.
Autor:
Ich habe endlich einen Verlag gefunden, der mein Buch veröffentlichen will.

Schmoll:
Gratuliere!
Autor:
Danke, ich bin auch total happy. Aber ich habe noch nie einen Autorenvertrag unterschrieben und ich bin unsicher.

Schmoll:
Warum?

Autor:
Da ist so eine Klausel im Vertrag, nach der alles streng geheim ist.

Schmoll:

Jetzt wird es spannend. Das musst Du mir genauer erklären.

Autor:

Naja, ich darf den Vertrag nicht kopieren und anderen zeigen.

Schmoll:

Was ich durchaus verstehen kann. Wenn ich daran denke, was die Leute heutzutage alles so in den sozialen Medien posten. Aber deswegen eine Schweigeklausel?

Autor:

Und ich darf niemandem Details aus dem Vertrag nennen, sonst muss ich Strafe zahlen. Und 8.000 Euro Strafe sind kein Pappenstiel. Streng genommen darf ich nicht mal meiner Familie etwas davon erzählen, höchstens meinem Anwalt.

Schmoll:

Es mag ja vielleicht sein, dass bei Bestseller-Autoren oder Autobiographien berühmter Zeitgenossen vertragliche Verschwiegenheit einen wichtigen Stellenwert hat, aber in einem üblichen Autorenvertrag kommen mir solche Klauseln doch absonderlich vor. Schau dir beispielsweise mal den Mustervertrag von VS ver.di an, dem Verband deutscher SchriftstellerInnen. Dort wirst du keine Passage finden, die dem Autor explizit Verschwiegenheit auferlegt.

Autor:

Ich muss den Vertrag ja niemandem zeigen, dann ist das mit der Klausel vielleicht nicht so schlimm.

Schmoll:

Vor allem der Betrag, den Du genannt hast, der ist ganz und gar unverhältnismäßig. Ich wage überhaupt zu bezweifeln, dass so eine Klausel wirksam ist. Alles in allem empfinde ich Vertragsbestandteile, die einen Autor derart einzwängen, als nicht empfehlenswert. Vielleicht magst du besser erst noch einmal einen anderen Verlag für dein Buch suchen?
Autor:
Dann dauert es aber noch länger, bis mein Buch erscheint.
Schmoll:
Denk darüber nach.
Autor:
Gut, das mache ich. Vielen Dank, du hast mir sehr geholfen.
Schmoll:
Dafür bin ich da.
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Hinweis: Die Autorensprechstunde ist keine Rechtsberatung. Die Gespräche zwischen dem Riesen Schmoll und seinen Besuchern geben die persönliche Meinung des Markeninhabers von GROLLUNDSCHMOLL® wieder.