Der Riese Schmoll liebt Blumen und Bücher. In seinem Blumenladen nimmt er sich immer mal wieder Zeit für seine Autorensprechstunde, in der ihn die Autoren aus dem Reich des Königs Karl um Rat fragen. Heute: „Buchmessen und Lesungen als Autorenpflicht?“
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Autor:
Hallo Schmoll, kannst du mir einen Rat geben?
Schmoll:
Dafür bin ich da.
Autor:
Ein Verlag hat mir einen Vertrag für mein Buch angeboten.
Schmoll:
Gratuliere!
Autor:
Danke, ich bin auch total happy. Aber ich habe noch nie einen Autorenvertrag unterschrieben und ich bin unsicher. Ich war doch noch nie auf Buchmessen und außerdem bin ich total unsicher, ob ich das mit den Lesungen schaffe. Ob ich mich das überhaupt traue?
Schmoll:
Das wird sich alles irgendwie ergeben, lass es einfach auf dich zu kommen.
Autor:
Und was ist, wenn es sich nicht ergibt? Als Autor muss ich das nämlich machen, steht so im Vertrag.
Schmoll:
Um es zurückhaltend auszudrücken: Das erstaunt mich jetzt aber. Schau dir beispielsweise mal den Mustervertrag von VS ver.di an, dem Verband deutscher SchriftstellerInnen. Dort wirst du keine Passage finden, die dich zur Teilnahme an Buchmessen verpflichtet oder von dir verlangt, an Lesungen teilzunehmen oder diese durchzuführen. Der Autor liefert ein Werk an den Verlag und räumt die Rechte daran ein - Punkt. Messen und Lesungen sind in erster Linie Sache des Verlags, dafür ist ein Verlag schließlich da.
Autor:
Und was heißt das jetzt für mich?
Schmoll:
Die Frage habe ich erwartet. Insbesondere die Neulinge unter den Autoren...
Autor:
...so wie ich...
Schmoll:
...sollten sich im Klaren darüber sein, was genau die Vertragsinhalte bedeuten und welche Konsequenzen diese haben bzw. haben können. Natürlich ist es schön, wenn man Lesungen macht. Das ist eine wunderbare Sache des Autorenlebens und außerdem kann man dabei das eine oder andere Buch verkaufen. Doch nicht jeder fühlt sich dabei wohl oder ist gar eine Rampensau...
Autor:
Rampensau?
Schmoll:
Oh, Verzeihung. Also: Nicht jeder möchte in das Rampenlicht einer Lesung.
Autor:
So wie ich.
Schmoll:
Außerdem kann ein Vertragsbestandsteil, der dich zu Lesungen und Messeteilnahmen verpflichtet, für dich mit Kosten verbunden sein, die dein Autorenhonorar bei weitem überschreiten. Messeteilnahmen könnten mit Teilnahmegebühren verbunden sein. Und was ist mit Fahrt- und Übernachtungskosten? Alles in allem empfinde ich Vertragsbestandteile, die dich zu so etwas verpflichten, als sehr fragwürdig. Vielleicht magst du besser erst noch einmal einen anderen Verlag für dein Buch suchen?
Autor:
Dann dauert es aber noch länger, bis mein Buch erscheint.
Schmoll:
Denk darüber nach.
Autor:
Gut, das mache ich. Vielen Dank, du hast mir sehr geholfen.
Schmoll:
Dafür bin ich da.
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Hinweis: Die Autorensprechstunde ist keine Rechtsberatung. Die Gespräche zwischen dem Riesen Schmoll und seinen Besuchern geben die persönliche Meinung des Markeninhabers von GROLLUNDSCHMOLL® wieder.